Wie erhalte ich ein Angebot?
Schreiben Sie mir über das Anfrageformular, per E-Mail, WhatsApp oder rufen Sie an. Leistung, Fläche und weitere Details stimmen wir persönlich ab, danach erhalten Sie ein individuelles, schriftliches Angebot.
Was kostet eine Reinigung?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Reinigung, Größe und Zustand der Fläche sowie dem gewünschten Rhythmus. Deshalb kalkuliere ich die Preise individuell. Für Hausverwaltungen gibt es Pauschalen für Sommer und Winter.
Muss ich Reinigungsmittel oder Geräte bereitstellen?
Nein. Alle Reinigungsmittel und Geräte bringe ich mit. Wenn Sie wegen Allergien oder empfindlicher Oberflächen bestimmte Produkte wünschen, richte ich mich danach.
In welcher Region ist CleanByWagner tätig?
Mein Standort ist Nürtingen. Ich bin in allen Nürtinger Stadtteilen, im Landkreis Esslingen und bis in den Raum Stuttgart im Einsatz, zum Beispiel in Wendlingen, Kirchheim unter Teck, Esslingen, Filderstadt oder Stuttgart. Mehr unter Einsatzgebiet.
Kann ich Fotos per WhatsApp schicken?
Ja. Unter 0176 20456315 erreichen Sie mich auch per WhatsApp. Ein paar Fotos der Räume helfen mir, den Aufwand schnell einzuschätzen.
Reinigt CleanByWagner auch Büros und Praxen?
Ja. Die Unterhaltsreinigung plane ich individuell für Büros, Praxen und andere gewerbliche Räume, mit schriftlichem Reinigungsplan.
Was passiert bei Urlaub oder Krankheit?
Für Vertretung ist immer gesorgt. Vereinbarte Termine finden statt.
Übernehmen Sie Treppenhaus und Kehrwoche für Hausverwaltungen?
Ja. Ich reinige Treppenhäuser, übernehme die äußere Kehrwoche und im Winter das Räumen und Streuen. Für Hausverwaltungen gibt es eine Sommer- und eine Winterpauschale. Mehr unter Treppenhaus & Kehrwoche.
Kann ich eine einmalige Grundreinigung buchen?
Ja. Die Grundreinigung eignet sich für eine intensive Tiefenreinigung, etwa vor dem Einzug oder nach dem Auszug.
Wird auch eine Bauendreinigung angeboten?
Ja. Je nach Bedarf übernehme ich Baugrob-, Bauzwischen- und Bauendreinigung nach Neubau, Umbau oder Renovierung.
Bieten Sie auch Winterdienst an?
Ja. In den Wintermonaten übernehme ich das Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und Eingangsbereichen, als Saisonpauschale oder als einzelne Einsätze. Jeder Einsatz wird dokumentiert. Mehr unter Winterdienst.
Kann ich die Reinigung von der Steuer absetzen?
Privathaushalte können Reinigungsleistungen im eigenen Haushalt in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen: 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Ob es in Ihrem Fall passt, klärt am besten Ihre Steuerberatung.