Eigentümer und Privathaushalte
Wenn der Arbeitsweg früh beginnt, man im Urlaub ist oder das Räumen körperlich schwerfällt.
Wenn es schneit oder glatt wird, müssen Gehwege, Zugänge und Zufahrten sicher sein, oft schon früh am Morgen. Ich übernehme das Räumen und Streuen, damit Ihre Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllt ist.
Guter Winterdienst beginnt nicht erst, wenn der Schnee liegt, sondern mit einer klaren Absprache: welche Flächen, welche Zeiten, welche Streumittel. Danach bin ich bei Schnee und Glätte im Einsatz, damit Ihre Flächen begehbar bleiben.
Welche Flächen genau dazugehören, legen wir vorab gemeinsam fest.
Welche Streumittel auf Gehwegen erlaubt sind, regeln die Gemeinden. In vielen Orten sind abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat vorgesehen und Salz nur eingeschränkt zulässig. Ich richte mich nach den Vorgaben am jeweiligen Einsatzort.

Für öffentliche Gehwege vor einem Grundstück übertragen die Gemeinden in Baden-Württemberg die Räum- und Streupflicht in der Regel per Satzung auf die Anlieger, also meist auf die Eigentümer. Die Satzung legt fest, zu welchen Zeiten und in welcher Breite geräumt und gestreut werden muss.
Eigentümer können diese Aufgabe vertraglich weitergeben, zum Beispiel an Mieter oder an einen Winterdienst. Wer sie abgibt, bleibt nach der Rechtsprechung aber in der Regel verpflichtet zu kontrollieren, ob sie tatsächlich erledigt wird. Eine klare Vereinbarung über Flächen und Zeiten macht diese Kontrolle einfach.
Wenn der Arbeitsweg früh beginnt, man im Urlaub ist oder das Räumen körperlich schwerfällt.
Eine feste Lösung für Mehrfamilienhäuser, statt die Pflicht auf wechselnde Mieter zu verteilen.
Klare Zuständigkeit für Gehweg, Zugang und Zufahrt, ohne Streit um den Räumplan. Im Sommer auf Wunsch mit Kehrwoche.
Sichere Wege für Patienten, Kundschaft und Mitarbeitende.
Sie nennen Adresse und die Flächen, um die es geht.
Ich schaue mir Gehwege, Zugänge und Zufahrten vor Ort an.
Flächen, Zeiten, Streumittel und Pauschale oder Einzelabrechnung stehen schriftlich im Angebot.
Ich räume und streue wie vereinbart und dokumentiere jeden Einsatz.
Das richtet sich nach Größe und Art der Flächen, den Anforderungen der örtlichen Satzung und danach, ob Sie eine Saisonpauschale oder einzelne Einsätze wünschen. Für Hausverwaltungen gibt es eine Winter- und auf Wunsch eine Sommerpauschale fürs Kehren. Sie erhalten ein schriftliches Angebot, bevor die Saison beginnt.
Winterdienst biete ich in Nürtingen und allen Stadtteilen sowie im Landkreis Esslingen an. Für Objekte bis in den Raum Stuttgart klären wir vorab, wie die Einsatzzeiten zuverlässig eingehalten werden. Beim Winterdienst zählt jede Minute.
Am besten im Herbst, vor dem ersten Schnee. Dann sind Flächen, Zeiten und Streumittel geklärt, bevor es darauf ankommt.
Gehwege vor dem Grundstück, Zugänge, Eingangsbereiche, Außentreppen und Zufahrten. Welche Flächen genau dazugehören, legen wir vorab fest.
Die Ausführung können Sie übertragen. Eine Kontrollpflicht bleibt nach der Rechtsprechung in der Regel beim Eigentümer. Eine klare Vereinbarung macht diese Kontrolle einfach.
Die, die am Einsatzort erlaubt sind. In vielen Gemeinden sind auf Gehwegen abstumpfende Streumittel vorgesehen und Salz nur eingeschränkt zulässig.
Ja. Für Hausverwaltungen gibt es eine Winterpauschale für Räumen und Streuen und auf Wunsch eine Sommerpauschale für das Kehren. Auch Eigentümergemeinschaften, Büros, Praxen und Geschäfte betreue ich passend zum jeweiligen Objekt.
Ja. Ich dokumentiere jeden Einsatz. So haben Sie im Zweifel einen Nachweis, dass Ihre Räum- und Streupflicht erfüllt wurde.
Ja. Neben der Saisonpauschale sind auch einzelne Einsätze möglich, zum Beispiel wenn Sie im Urlaub sind.