Für Privat, Hausverwaltungen und Gewerbe

Winterdienst in Nürtingen: Räumen und Streuen

Wenn es schneit oder glatt wird, müssen Gehwege, Zugänge und Zufahrten sicher sein, oft schon früh am Morgen. Ich übernehme das Räumen und Streuen, damit Ihre Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllt ist.

  • Persönlich von der Inhaberin
  • Alle Mittel und Geräte inklusive
  • Schriftliches Angebot vorab
  • Eingetragen bei der Handwerkskammer

Vor dem ersten Schnee geregelt

Guter Winterdienst beginnt nicht erst, wenn der Schnee liegt, sondern mit einer klaren Absprache: welche Flächen, welche Zeiten, welche Streumittel. Danach bin ich bei Schnee und Glätte im Einsatz, damit Ihre Flächen begehbar bleiben.

Jetzt für den Winter 2026/27 planen: Wer im Herbst vereinbart, wer räumt, hat am ersten glatten Morgen keinen Stress.

Flächen, die ich übernehme

  • Gehwege vor dem Grundstück
  • Hauszugänge, Eingangsbereiche und Außentreppen
  • Zufahrten und Wege auf dem Grundstück
  • Wege zu Mülltonnen und Nebengebäuden
  • Flächen vor Praxen, Büros und Geschäften

Welche Flächen genau dazugehören, legen wir vorab gemeinsam fest.

Dokumentiert, pauschal oder einzeln

  • Jeder Einsatz wird dokumentiert. So haben Sie im Zweifel einen Nachweis, dass geräumt und gestreut wurde.
  • Saisonpauschale für Hausverwaltungen: eine Winterpauschale für Räumen und Streuen, auf Wunsch ergänzt durch eine Sommerpauschale für das Kehren.
  • Einzelne Einsätze: auch ohne Saisonvertrag möglich, zum Beispiel während Ihres Urlaubs.
  • Alles dabei: Geräte bringe ich mit, das Streumittel legen wir in der Vereinbarung fest.

Streumittel nach den örtlichen Vorgaben

Welche Streumittel auf Gehwegen erlaubt sind, regeln die Gemeinden. In vielen Orten sind abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat vorgesehen und Salz nur eingeschränkt zulässig. Ich richte mich nach den Vorgaben am jeweiligen Einsatzort.

Verschneite und vereiste Zufahrt im Winter
Gut zu wissen

Räum- und Streupflicht: Wer ist verantwortlich?

Für öffentliche Gehwege vor einem Grundstück übertragen die Gemeinden in Baden-Württemberg die Räum- und Streupflicht in der Regel per Satzung auf die Anlieger, also meist auf die Eigentümer. Die Satzung legt fest, zu welchen Zeiten und in welcher Breite geräumt und gestreut werden muss.

Eigentümer können diese Aufgabe vertraglich weitergeben, zum Beispiel an Mieter oder an einen Winterdienst. Wer sie abgibt, bleibt nach der Rechtsprechung aber in der Regel verpflichtet zu kontrollieren, ob sie tatsächlich erledigt wird. Eine klare Vereinbarung über Flächen und Zeiten macht diese Kontrolle einfach.

Hinweis: Die genauen Zeiten und Pflichten stehen in der Streupflichtsatzung Ihrer Gemeinde. Diese Informationen sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Für wen

Für alle, die im Winter nicht selbst zur Schaufel greifen wollen.

Eigentümer und Privathaushalte

Wenn der Arbeitsweg früh beginnt, man im Urlaub ist oder das Räumen körperlich schwerfällt.

Vermieter und Hausverwaltungen

Eine feste Lösung für Mehrfamilienhäuser, statt die Pflicht auf wechselnde Mieter zu verteilen.

Eigentümergemeinschaften

Klare Zuständigkeit für Gehweg, Zugang und Zufahrt, ohne Streit um den Räumplan. Im Sommer auf Wunsch mit Kehrwoche.

Praxen, Büros und Geschäfte

Sichere Wege für Patienten, Kundschaft und Mitarbeitende.

Ablauf

So kommt Ihr Winterdienst zustande.

  1. Anfrage vor der Saison

    Sie nennen Adresse und die Flächen, um die es geht.

  2. Flächen ansehen

    Ich schaue mir Gehwege, Zugänge und Zufahrten vor Ort an.

  3. Vereinbarung

    Flächen, Zeiten, Streumittel und Pauschale oder Einzelabrechnung stehen schriftlich im Angebot.

  4. Einsatz bei Schnee und Glätte

    Ich räume und streue wie vereinbart und dokumentiere jeden Einsatz.

Was kostet Winterdienst?

Das richtet sich nach Größe und Art der Flächen, den Anforderungen der örtlichen Satzung und danach, ob Sie eine Saisonpauschale oder einzelne Einsätze wünschen. Für Hausverwaltungen gibt es eine Winter- und auf Wunsch eine Sommerpauschale fürs Kehren. Sie erhalten ein schriftliches Angebot, bevor die Saison beginnt.

Angebot anfragen
Einsatzgebiet

Winterdienst in Nürtingen und Umgebung.

Winterdienst biete ich in Nürtingen und allen Stadtteilen sowie im Landkreis Esslingen an. Für Objekte bis in den Raum Stuttgart klären wir vorab, wie die Einsatzzeiten zuverlässig eingehalten werden. Beim Winterdienst zählt jede Minute.

Nürtingen und Stadtteile

  • Nürtingen
  • Oberensingen
  • Zizishausen
  • Hardt
  • Neckarhausen
  • Raidwangen
  • Reudern
  • Roßdorf

Landkreis Esslingen

  • Wendlingen am Neckar
  • Oberboihingen
  • Unterensingen
  • Frickenhausen
  • Großbettlingen
  • Wolfschlugen
  • Neckartenzlingen
  • Kirchheim unter Teck
  • Köngen
  • Aichtal

Weiter entfernt nach Absprache

  • Esslingen am Neckar
  • Plochingen
  • Wernau
  • Denkendorf
  • Ostfildern
  • Filderstadt
  • Leinfelden-Echterdingen
  • Neuhausen auf den Fildern
  • Stuttgart
Blick über Nürtingen aus einer frisch gereinigten Wohnung
Häufige Fragen

Fragen zum Winterdienst.

Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?

Am besten im Herbst, vor dem ersten Schnee. Dann sind Flächen, Zeiten und Streumittel geklärt, bevor es darauf ankommt.

Welche Flächen übernehmen Sie?

Gehwege vor dem Grundstück, Zugänge, Eingangsbereiche, Außentreppen und Zufahrten. Welche Flächen genau dazugehören, legen wir vorab fest.

Kann ich meine Räum- und Streupflicht komplett abgeben?

Die Ausführung können Sie übertragen. Eine Kontrollpflicht bleibt nach der Rechtsprechung in der Regel beim Eigentümer. Eine klare Vereinbarung macht diese Kontrolle einfach.

Welche Streumittel verwenden Sie?

Die, die am Einsatzort erlaubt sind. In vielen Gemeinden sind auf Gehwegen abstumpfende Streumittel vorgesehen und Salz nur eingeschränkt zulässig.

Übernehmen Sie Winterdienst für Hausverwaltungen und Gewerbe?

Ja. Für Hausverwaltungen gibt es eine Winterpauschale für Räumen und Streuen und auf Wunsch eine Sommerpauschale für das Kehren. Auch Eigentümergemeinschaften, Büros, Praxen und Geschäfte betreue ich passend zum jeweiligen Objekt.

Wird jeder Einsatz dokumentiert?

Ja. Ich dokumentiere jeden Einsatz. So haben Sie im Zweifel einen Nachweis, dass Ihre Räum- und Streupflicht erfüllt wurde.

Gibt es Winterdienst auch für einzelne Einsätze?

Ja. Neben der Saisonpauschale sind auch einzelne Einsätze möglich, zum Beispiel wenn Sie im Urlaub sind.

Den Winter jetzt schon abhaken.

Schreiben Sie mir kurz, um welche Adresse und welche Flächen es geht. Ich melde mich persönlich mit einem Angebot für die Saison.

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